

Aufklärung und Sensibilisierung
Die Aufklärung der Gesellschaft und insbesondere der Eltern über die Wirkung von Gewalt in Filmen und Computerspielen ist eine zentrale Forderung der VGMG. Ein Beispiel ist die Aufklärung über die Schulen..
Vorstoss im Grossen Rat des Kantons Bern
Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz bedingt eine weit gehende Reglementierung von Gewaltdarstellungen. Dazu gehört die Schaffung einer nationalen Zertifizierungsstelle, welche branchenunabhängig über die Altersfreigabe von Filmen und Computerspielen bestimmt. Das bestehende PEGI ist völlig ungenügend, weil erstens die Produzenten selber ihre Produkte einstufen und zweitens die Missachtung der Vorgaben keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Nötig sind deshalb strafrechtliche Bestimmungen bezüglich des Verkaufs und der Weitergabe von Produkten mit Altersbeschränkung. Darüber hinaus müssen Computerspiele, in denen mit vorsätzlicher Tötung Spielerfolg erzielt wird, gänzlich verboten werden.
Killergames - warum verbieten?
Standesinitiative des Kantons Bern zum Verbot von Killergames
Standesinitiative zur Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes
Motion zu einem Verbot von Killergames und Horrorfilmen in Strafanstalten
Strafklagen gegen der Verkauf von Killergames
Der sogenannte "Brutalo-Artikel", Art. 135 StGB, stellt die Verbreitung von Darstellungen grausamer Gewalt unter Strafe, allerdings sind die Bedingungen zur Erfüllung eines Strafbestandes äusserst kompliziert. Deshalb ist es bisher zu keiner Verurteilung gekommen. Die nachfolgenden Dokumente belegen, dass das bestehende Strafgesetz nicht ausreicht und schärfere Bestimmungen nötig sind.
Roland Näf beantwortet Fragen bez. dem Verbot von "Killerspielen" und der Klage gegen Media Markt
Echo der Zeit zum Strafprozess in Sachen "Stranglehold"
Rede im Grossen Rat des Kt. Bern zu "Killerspielen"
Klage gegen den Verkauf von "Manhunt 2"
Tagesanzeiger, Klage gegen "Manhunt 2"
Nichteintretensverfügung der Zürcher Staatsanwaltschaft (Nachweis, dass Art. 135 StGB nicht reicht)
Computerspiele mit Szenen, in denen durch die Anwendung massiver Gewalt gegen Menschen und menschenähnliche Wesen Erfolg erzielt wird, sind weit verbreitet. Allgemein rechtfertigen Konsumenten von solchen Gewaltdarstellungen ihren Konsum mit der persönlichen Freiheit. Die VGMG ist der Meinung, dass der Konsum von grausamer Gewalt in Games ebenso wie jener von Kinderpornographie stark eingeschränkt werden muss. Niemand braucht solche Darstellungen. Entsprechend unbeantwortet blieb die Frage an Gamer, warum sie grausame Gewalt in Computerspielen brauchen.
Co-Präsident der VGMG antwortet auf Fragen von Gamern
Brief an Gamer, welche sich per Mail über das Vorgehen gegen Killergames beklagen
Gewalttaten in Zusammenhang zum Konsum medialer Gewalt
Einzelne Ereignisse stellen aus wissenschaftlicher Sicht keine Beweise für die Wirkung medialer Gewalt dar. Aber bei Gewalttaten wie in Winnenden, Locarno, Hönggerberg oder Muothatal machen uns die Handlungsmuster der Täter hellhörig. Sie entsprechen dem am Bildschirm eingeübten oder beobachteten Vorgehen. Gleichzeitig zeigen statistische Erhebungen an den Spitälern, dass der Grad der Verletzungen nach Gewalttaten von Jugendlichen sehr stark steigt. In Stresssituationen sowie unter Alkohol- und Drogeneinfluss wenden junge Männer Automatismen an, die sie zuvor stundenlang am Bildschirm trainiert haben, zum Beispiel das Einschlagen auf Opfer, die bereits am Boden liegen. Eine gefährliche Wirkung zeigt sich vor allem bei Jungen mit einer schwierigen persönlichen Biographie. Die nachfolgenden Zeitungsartikel dokumentieren den intensiven Konsum medialer Gewalt von jungen Gewalttätern.
Doppelmord Tessin, Aussagen Eltern
Götz Eisenberg: "Ich fürchte, es wird mehr Amokläufe geben"
Im Bericht "Jugend und Gewalt" bestätigt der Bundesrat den Zusammenhang zwischen dem Konsum und Gewaltdarstellungen und geht von einer verstärkenden Wirkung aus bei Menschen mit weiteren Risikofaktorten. Erstaunlich ist aber für die VGMG, dass der Bundesrat gleichzeitig verweigert, auf nationaler Ebene einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz durchzusetzen. Er überlässt die Arbeit den Branchenverbänden und den Kantonen. Dies obschon in der Vergangenheit die Branche mit ihren Pseudo-Altersbeschränkungen eher zur stärkeren Verbreitung von Killergames beigetragen hat. Kaum ein Jugendlicher wird durch die bestehenden Bestimmungen vom Kauf oder Kopieren eines grausamen Computerspiels abgehalten.
Medienmitteilung der VGMG zum Bericht
Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz bezüglich des Kinder- und Jugendschutzes zurück. Während zum Beispiel in Deutschland die Reglementierung weit fortgeschritten ist, scheitert sie in der Schweiz an der Laissez-Faire-Politik der eidgenössischen Behördern. Ohne nationale Gesetzesgrundlagen sind den Kantonen die Hände gebunden.
Für ein wirksames Vorgehen gegen Gewaltdarstellungen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig. Deshalb arbeitet die VGMG mit ähnlichen Organisationen im Ausland zusammen.
Kölneraufruf gegen Mediengewalt Zurück
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung dient eine wirkungsvolle Medienarbeit der VGMG. Die unten aufgeführten Medienmitteilungen dokumentieren die entsprechenden Anstrengungen.
Medienmitteilung zum Entscheid des Nationalrates für ein Verbot
Medienmitteilung zum Bericht des Bundesrates "Jugend und Gewalt"
Medienmitteilung zu medialer Gewalt in Strafanstalten
Medienmitteilung zum Nichteintreten der Staatsanwaltschaft auf die Klage gegen "Manhunt 2"
Medienmitteilung zum Schulamoklauf von Winnenden
Medienmitteilung zum Prozess von Locarno
Brief an Grossverteiler zum Verzicht auf den Verkauf von Killergames
Medienmitteilung zum Freispruch in Sachen "Stranglehold"
In Presseartikeln, Stellungnahmen, Publikationen, Vorträgen sowie Reden erfahren Sie mehr über die Haltung der VGMG zu verschiedenen Aspekten medialer Gewalt. Wählen Sie aus, um mehr zu erfahren:
Aufklärung und Sensibilisierung
Stärkere gesetzliche Reglementierung
Strafklagen gegen den Verkauf von Killergames
Die Auseinandersetzung mit der Gamer-Gemeinschaft
Gewalttaten mit direktem Zusammenhang zum Konsum medialer Gewalt
Die Haltung des Bundesrates: Der Bericht Jugend und Gewalt
Internationale Zusammenarbeit gegen mediale Gewalt